Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. August 2025
Für detaillierte Informationen zu unseren Service-Garantien und Sicherheitsstandards laden Sie bitte die folgenden Dokumente herunter:
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb und das Hosting von Mining-Hardware, die zwischen Kunden und der NordvestGlobal Limited (nachfolgend „Anbieter“ oder „HashWerk“) geschlossen werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter verkauft dem Kunden Mining-Hardware zu den im individuellen Vertrag genannten Konditionen. Gleichzeitig erbringt der Anbieter Hosting-Dienstleistungen, welche die Unterbringung, Energieversorgung, grundlegende Wartung und das Monitoring der Hardware in den Rechenzentren des Anbieters umfassen. Der Anbieter schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse oder Erträge aus dem Mining-Prozess.
3. Eigentum & Übergang
Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht die erworbene Hardware in das Eigentum des Kunden über. Eine physische Herausgabe findet zunächst nicht statt; die Hardware verbleibt zum Betrieb im Rechenzentrum des Anbieters. Der Kunde hat kein Anspruch auf Herausgabe seiner Hardware auch nicht nach ordentlicher Kündigung des Hosting-Vertrages und vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen.
4. Leistungen & Verfügbarkeit
Der Anbieter gewährleistet die Strom- und Netzversorgung der Geräte gemäß den im Service Level Agreement (SLA) spezifizierten Bedingungen, mit einer jährlichen durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99,9 % (ausgenommen geplante Wartungsfenster). Der Anbieter führt regelmäßige Wartungen und Monitoring durch. Pool-Auszahlungen erfolgen stets direkt an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis der Hardware wird einmalig vor der Inbetriebnahme fällig. Die Hosting- und Energiekosten werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Anbieter behält sich das Recht zur Anpassung der Strompreise bei marktbedingten Veränderungen vor. In einem solchen Fall wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
6. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für entgangene Gewinne, nicht realisierte Erträge, Kursentwicklungen von Kryptowährungen oder Blockchain-bezogene Risiken (z.B. 51%-Attacken) übernimmt der Anbieter keine Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
7. Insolvenzschutz
Die vom Kunden erworbene Hardware wird treuhänderisch verwaltet, bleibt separat dokumentiert und dem jeweiligen Kunden zugeordnet. Im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz des Anbieters hat der Kunde einen Aussonderungsanspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Geräte werden somit nicht Teil der Insolvenzmasse. Der Anbieter verpflichtet sich, die Hardware kundenindividuell zu kennzeichnen und entsprechende Listen für einen potenziellen Insolvenzverwalter bereitzuhalten.
8. Vertragslaufzeit & Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit für das Hosting beträgt 12 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 3 weitere Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung durch den Kunden ist nicht mit der Herausgabe der Hardware verbunden. Der Anbieter behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
9. Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkrisen, politische Eingriffe, weitreichende Energieversorgungskrisen oder schwerwiegende, unvorhersehbare Probleme auf Blockchain-Ebene.
10. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt materielles Vereinigten Arabischen Emirate Recht.